Batterie- und Elektrogesetz (BattG / ElektroG)
Hinweise zur Entsorgung von Batterien, Akkus und Elektrogeraeten
Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus – auch soweit sie in Geraeten wie E-Zigaretten bzw. Einweg-Vapes enthalten sind – sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus duerfen nicht ueber den Hausmuell entsorgt werden. Als Endnutzerin oder Endnutzer sind Sie gesetzlich zur Rueckgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie koennen Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment fuehren oder gefuehrt haben, nach Gebrauch unentgeltlich zurueckgeben – an einer kommunalen Sammelstelle, im Handel vor Ort oder per Versand an:
Shisha Shop Altona
Grosse Bergstrasse 187
22767 Hamburg
Das Symbol der durchgestrichenen Muelltonne bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht in den Hausmuell gegeben werden duerfen. Unter diesem Zeichen finden Sie gegebenenfalls folgende Angaben zu Schadstoffen: Pb = Blei, Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber.
Elektro- und Elektronikgeraetegesetz (ElektroG / WEEE)
Elektro- und Elektronikgeraete (z. B. Einweg-E-Zigaretten, Vape-Geraete, Akkutraeger) gehoeren nicht in den Hausmuell. Als Endnutzerin oder Endnutzer sind Sie verpflichtet, Altgeraete getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall einer ordnungsgemaessen Sammlung bzw. Rueckgabe zuzufuehren (kommunale Sammelstelle oder Ruecknahme im Handel). Enthaltene Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest vom Altgeraet umschlossen sind, sind vor der Entsorgung zu trennen.
Auch hier weist das Symbol der durchgestrichenen Muelltonne auf die getrennte Entsorgung hin.
WEEE-Reg.-Nr.: [BITTE EINTRAGEN – DE XXXXXXXX]
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem kommunalen Entsorgungstraeger.